Förderungen der Bundesregierung

Das Weiterbildungsstipendium wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ins Leben gerufen, um die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung zu fördern.

Bundesregierung


Foto: Pixabay/Gerd Altmann

Foto: Pixabay/Gerd Altmann

Förderprogramm der Bundesregierung

Ziel des Förderprogramms

Das Weiterbildungsstipendium wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ins Leben gerufen, um die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung zu fördern. Begabte junge Menschen gibt es nicht nur an Universitäten, sondern auch in Unternehmen. Das Weiterbildungsstipendium fördert junge begabte Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.
 

Wer kann aufgenommen werden?

Aufgenommen werden erfolgreiche Absolventen einer dualen Ausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre und weiterhin berufstätig (mind. 15 Stunden pro Woche) oder arbeitssuchend sind. Teilnehmer müssem zudem ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich abgeschlossen haben oder
eine begründete Empfehlung von Arbeitgeber oder Berufsschule vorweisen.

HochschulabsolventInnen, Personen, die 25 Jahre oder älter sind, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, sich nach Beginn Ihrer Weiterbildung bewerben (es gilt der Eingangsstempel) oder bereits einmal in das Begabtenförderungsprogramm aufgenommen wurden, können nicht in das Programm aufgenommen werden.
 

Was wird gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf anspruchsvolle fachbezogene berufliche Weiterbildung - beispielsweise Betriebswirtlehrgänge, Meisterlehrgänge, berufsbezogene Fachseminare, EDV-Seminare. Zudem kommen fachübergreifende Weiterbildung - beispielsweise Seminare für Rhetorik, Arbeitstechniken, Zeitmanagement, Gesprächsführung oder Sprachkurse in Betracht. Ebenso werden berufsbegleitende Studiengänge, die fachlich und inhaltlich auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen gefördert.
Bereits vor Aufnahme in das Stipendium begonnene, längerfristige Fortbildungen (wie Bachelor, Meister, Fachwirt) sind anteilig förderfähig, wenn die Bewerbung Weiterbildungsstipendium mit Angabe dieser Maßnahme auf dem Stipendiatenstammblatt vor Maßnahmebeginn eingereicht wurde oder die Maßnahme nach Aufnahme in das Förderprogramm noch mind. sechs Monate weiterläuft.
 

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Drei Jahre lang können die Stipendiaten Fördermittel für bis zu 8.700 Euro für Bildungsaktivitäten beantragen. Es ist ein Eigenanteil von 10% pro Maßnahme zu leisten. Die drei Jahre sind definiert als das Aufnahmejahr plus die zwei darauf folgenden Kalenderjahre.
 

Wie bewerbe ich mich?

Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen: den ausgefüllten Aufnahmeantrag, Kopie Ihres Gesellenprüfungszeugnisses, evtl. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Wettbewerb (1. drei Plätze) und den Nachweis über eine Berufstätigkeit mit mind. 15 Std./Woche.

 









Aufnahmeantrag












Infoflyer


Merkblatt   


Richtlinien 










Kontakt   


Die Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
BTZ-Weiterstadt
Tatjana Habianek
Rudolf-Diesel-Straße 31
64331 Weiterstadt